Rechtliches bei der Verwendung von Bildern in Webpräsenzen
Nachdem immer wieder Fragen entstehen, was bei der Verwendung von Bildern auf Homepages zu beachten ist, finden Sie nachfolgend in Kurzformen die wichtigsten Regeln:
1. Prinzipiell gilt: Sind Personen auf den Fotos erkennbar, müssen Sie (am besten schriftlich) anfragen, ob Sie das Bild in dem jeweiligen Medium veröffentlichen dürfen. Aussagen, dass das bei Gruppengrößen größer zehn nicht nötig sei, sind rechtlich nicht haltbar.
2. Ausnahmen sind Personen von öffentlichem Interesse. Zelebriert der Priester also am Altar, dürfen Sie ihn fotografieren. Bei seiner Gartenarbeit dürfen Sie ihn allerdings nicht ablichten.
3. Fotografieren Sie eine Prozession, müssen Sie die Gläubigen bei der öffentlichen Ausübung Ihres Glaubens nicht fragen. Kirchenbesucher in den Bänken dürfen Sie dagegen ohne Einwilligung nicht aufnehmen. Für Kommunionkinder und Firmlinge gilt übrigens dasselbe.
4. Außerdem gibt es noch die Argumentation des Haupt- und Nebenmotivs: Nehmen Sie den Innenraum einer Kirche auf und der Mesner steht neben dem Altar, benötigen Sie keine Einwilligung von ihm.
5. Es gibt übrigens auch Bilddatendanken, die kostenlose Dateien anbieten. Zu nennen sind Sie hier beispielsweise folgende Adressen: pfarrbriefservice.de, pixabay.de oder mediendatenbank.erzbistum-bamberg.de.